Die Vorsorgevollmacht
Die Zahl der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen nimmt ständig zu. Häufig sind es psychische Erkrankungen und Demenz, die eine Betreuung notwendig machen.
Eine rechtliche Vorsorgevollmacht sollte jeder abfassen, damit der Betroffene selbst bestimmen kann, wer für ihn im Alltag rechtlich handeln soll, wenn er seine Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. In der Regel sind es Familienangehörige, die eine solche Betreuung übernehmen. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt und sich keine Person aus dem Umkreis findet, die Betreuung zu übernehmen, wird vom Gericht ein Berufsbetreuer bestellt.
Die Patientenverfügung
Pauschal vorformulierte Formulare sind häufig wenig konkret und geben die individuellen Wünsche und Wertvorstellungen nicht entsprechend wieder. Sie sind für behandelnde Ärzte und Ärzte auf Intensivstationen oft wenig hilfreich. Eine Patientenverfügung sollte so abgefasst sein, dass sie auf die konkreten Situationen eingeht und klar formuliert wird, was der Einzelne verlangt und ablehnt.
Bei Fragen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung beraten wir sie gern.